Ergänzende Informationen
Lettershop-Verfahren
Um den Anforderungen des Datenschutzes zu entsprechen, kommt bei der Neukundengewinnung mittels Werbebrief oder Katalog das sogenannte „Lettershop-Verfahren“ zum Einsatz. Der Vorteil für den Schutz der Daten der Empfänger solcher Werbesendungen ist, dass die Daten dabei nicht an das werbende Unternehmen übermittelt werden. Das werbetreibende Unternehmen erhält erst dann die Adresse des Empfängers, wenn dieser sich selbst entschließt, Kontakt zu dem Unternehmen aufzunehmen, z.B. bei einer Bestellung oder Anfrage.
Vorgehensweise:
Der Werbetreibende (1) möchte neue Kunden mittels eines Werbebriefs oder eines Kataloges gewinnen. Er entwickelt dafür das Werbemittel, d.h. einen Werbebrief oder einen Katalog. Dieses Werbemittel sendet er an den „Lettershop“ (3).
Beim „Verantwortlichen“ (2) (Verantwortlicher für die Adressdaten im Sinne des Datenschutzes) mietet das werbetreibende Unternehmen Adressen für die Werbemaßnahme an. Der „Verantwortliche“ entscheidet, ob er die Adressdaten für die Werbemaßnahme bereitstellen kann, selektiert die Adressen und stellt sie an den „Lettershop“ (3) bereit. Der „Lettershop“ verarbeitet die Adressen im Auftrag und nach genauen Vorgaben des „Verantwortlichen“ und druckt sie auf die Werbesendungen auf. Danach löscht er die Adressen vollständig und unwiderruflich.
Der „Lettershop“ gibt die Sendungen bei der Post auf und die Empfänger (4) erhalten die Werbesendung. Der jeweilige Empfänger entscheidet selbst, ob er Kontakt mit dem werbenden Unternehmen aufnehmen möchte, wenn ihm das Angebot gefällt.
